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Links

Arbeitsagentur
www.arbeitsagentur.de

PKH-Info
www.bmj.bund.de/Beratungshilfe_und_Prozesskostenhilfe_bo.html

Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitsgericht Wiesbaden
www.arbg-wiesbaden.justiz.hessen.de

Hessisches Landesarbeitsgericht
www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de

Bundesarbeitsgericht
www.bundesarbeitsgericht.de

Bundesrechtsanwaltskammer
www.brak.de

Arbeitsvertrag-Info
www.arbeitsvertrag.org

Wichtige Informationen

  • Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es vielfältige, zum Teil recht kurze Fristen, die gewahrt werden müssen.

    1. Klagefrist

    Bei Kündigungen sieht das Gesetz eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor, binnen derer die Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht werden muss. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Kündigung als solche als wirksam. Für Sie bedeutet das, dass nach Zugang der Kündigung  schnelles Handeln geboten ist.

    2. Arbeitssuchendmeldung

    Wichtig ist auch, dass Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Dies muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Ist Ihre Kündigungsfrist kürzer als drei Monate, muss dies innerhalb von drei Kalendertagen, nachdem Sie von der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, geschehen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen.

    Die Arbeitssuchendmeldung muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.

    3. Ausschlussfristen

    In Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sind häufig sogenannte Ausschlussfristen enthalten. Hierbei handelt es sich um Fristen, die vorschreiben, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Dies sollte stets schriftlich erfolgen. Teilweise gibt es auch zweistufige Ausschlussfristen, die nach erfolgloser Geltendmachung als weitere Stufe eine zweite Frist vorsehen, in der der Anspruch bei Gericht eingeklagt werden muss. Wird eine dieser Fristen versäumt, führt dies zum Verfall des Anspruches.

Haben Sie weitere Fragen?

Kontakt

0611 / 5410790