Individualarbeitsrecht
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Hier sind wir bei allen rechtlichen Fragestellungen von Beginn bis zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses für Sie da.
Im Regelfall werden Arbeitsverträge von dem künftigen Arbeitgeber formuliert. Wir prüfen für Sie vor Abschluss des Arbeitsvertrages die vertraglichen Regelungen und weisen Sie auf eventuelle Risiken hin. Im laufenden Arbeitsverhältnis kümmern wir uns um Probleme wie z.B. Abmahnung, Lohn- und Gehalts-rückstände und Versetzung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag, beraten und unterstützen wir Sie.
In allen Bereichen vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Auch wenn Sie sich nur über Ihre Rechte informieren möchten, können Sie gerne einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die jeweilige Vorgehensweise. Wenn wir für Sie nach außen, z.B. gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder dem Gericht, tätig werden, informieren wir Sie über den Sachstand und übersenden Ihnen die geführte Korrespondenz in Kopie. Es ist uns wichtig, dass Sie jederzeit gut informiert sind und wissen, wie Ihre Sache steht. Für Rückfragen und Rücksprachen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.
Bei Kündigungen versuchen wir für Sie entweder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder wir erheben für Sie eine Kündigungsschutzklage und vertreten Sie, falls erforderlich, durch alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch alle anderen Bereiche, die mit der Kündigung zusammenhängen, wie z.B. Abfindung, Gehalt, Zeugnis, Arbeitspapiere und Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besondern Kündigungsschutz. Hier ist in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Wir vertreten Sie auch in diesem Verfahren.