Was tun bei Kündigung?
Wichtig ist, schnell zu handeln. Ab Zugang der schriftlichen Kündigung läuft eine dreiwöchige Klagefrist.
Was heißt Zugang?
Eine Kündigung ist dann zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Ein Kündigungsschreiben kann persönlich übergeben, per Boten oder Post übersandt werden. Bei der Übersendung durch Boten oder Post, ist eine Kündigung bereits dann zugegangen, wenn sie in den Briefkasten des Adressaten eingeworfen wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem normalerweise der Briefkasten geleert wird, beginnt die Klagefrist zu laufen.
Was gilt bei Urlaub?
Auch wenn sich der Empfänger im Urlaub befindet, geht die Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten zu.
Was muss ich bei der Agentur für Arbeit beachten?
Es besteht eine Verpflichtung, sich arbeitssuchend zu melden. Dies muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate, muss man sich innerhalb von drei Kalendertagen arbeitssuchend melden. Diese Meldung kann telefonisch erfolgen unter der Telefonnummer 01801 555 111. Eine verspätete Arbeitssuchendmeldung führt zu einer Sperrfrist von einer Woche.
Wie läuft ein Kündigungsschutzprozeß ab?
Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage lädt das Arbeitsgericht die Parteien zu einem Gütetermin. In diesem Termin wird versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Der Gütetermin ist bereits Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens. Kommt eine Einigung nicht zustande, setzt das Gericht einen weiteren Termin, den Kammertermin, fest. Zu diesem zweiten Termin kann das Gericht Zeugen laden, falls es dies für erforderlich hält. Kommt es auch im Kammertermin nicht zu einer gütlichen Einigung, entscheidet das Gericht durch Urteil.
Wie geht es nach einem erstinstanzlichen Urteil weiter?
In einem Kündigungsschutzverfahren kann die unterlegene Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen.
Welche Kosten entstehen?
In der ersten Instanz,. d.h. in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten, z.B. die Anwaltskosten, selbst. Dies gilt unabhängig davon, welche Partei das Verfahren gewinnt. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt bei einer Kündigung die durchschnittliche Vierteljahresvergütung. Die Höhe des Streitwertes bestimmt die Höhe der jeweils anfallenden Gebühren. Hierfür gibt es eine Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wie viele Gebühren im konkreten Fall entstehen, richtet sich nach der jeweiligen anwaltlichen Tätigkeit. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und liegt eine Deckungszusage für den konkreten Fall vor, trägt die Rechtsschutzversicherung die gesetzlichen Gebühren mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. In der zweiten Instanz trägt die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Verfahrens.