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Individualarbeitsrecht

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Hier sind wir bei allen rechtlichen Fragestellungen von Beginn bis zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses für Sie da.

Im Regelfall werden Arbeitsverträge von dem künftigen Arbeitgeber formuliert. Wir prüfen für Sie vor Abschluss des Arbeitsvertrages die vertraglichen Regelungen und weisen Sie auf eventuelle Risiken hin. Im laufenden Arbeitsverhältnis kümmern wir uns um Probleme wie z.B. Abmahnung, Lohn- und Gehalts-rückstände und Versetzung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag, beraten und unterstützen wir Sie.

In allen Bereichen vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Auch wenn Sie sich nur über Ihre Rechte informieren möchten, können Sie gerne einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.

Wir besprechen mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die jeweilige Vorgehensweise. Wenn wir für Sie nach außen, z.B. gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder dem Gericht, tätig werden, informieren wir Sie über den Sachstand und übersenden Ihnen die geführte Korrespondenz in Kopie. Es ist uns wichtig, dass Sie jederzeit gut informiert sind und wissen, wie Ihre Sache steht. Für Rückfragen und Rücksprachen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.

Kündigung

Bei  Kündigungen versuchen wir für Sie entweder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder wir erheben für Sie eine Kündigungsschutzklage und vertreten Sie, falls erforderlich, durch alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch alle anderen Bereiche, die mit der Kündigung zusammenhängen, wie z.B. Abfindung, Gehalt, Zeugnis, Arbeitspapiere und Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld.

Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besondern Kündigungsschutz. Hier ist in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Wir vertreten Sie auch in diesem Verfahren.

Wichtige Informationen

  • Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es vielfältige, zum Teil recht kurze Fristen, die gewahrt werden müssen.

    1. Klagefrist

    Bei Kündigungen sieht das Gesetz eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor, binnen derer die Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht werden muss. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Kündigung als solche als wirksam. Für Sie bedeutet das, dass nach Zugang der Kündigung  schnelles Handeln geboten ist.

    2. Arbeitssuchendmeldung

    Wichtig ist auch, dass Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Dies muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Ist Ihre Kündigungsfrist kürzer als drei Monate, muss dies innerhalb von drei Kalendertagen, nachdem Sie von der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, geschehen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen.

    Die Arbeitssuchendmeldung muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.

    3. Ausschlussfristen

    In Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sind häufig sogenannte Ausschlussfristen enthalten. Hierbei handelt es sich um Fristen, die vorschreiben, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Dies sollte stets schriftlich erfolgen. Teilweise gibt es auch zweistufige Ausschlussfristen, die nach erfolgloser Geltendmachung als weitere Stufe eine zweite Frist vorsehen, in der der Anspruch bei Gericht eingeklagt werden muss. Wird eine dieser Fristen versäumt, führt dies zum Verfall des Anspruches.

Haben Sie weitere Fragen?

Kontakt

0611 / 5410790