Bei Kündigungen versuchen wir für Sie entweder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder wir erheben für Sie eine Kündigungsschutzklage und vertreten Sie, falls erforderlich, durch alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch alle anderen Bereiche, die mit der Kündigung zusammenhängen, wie z.B. Abfindung, Gehalt, Zeugnis und Arbeitspapiere.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besondern Kündigungsschutz. Hier ist in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Wir vertreten Sie auch in diesem Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie unter: Häufige Fragen zum Thema „Kündigung“
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann nicht nur durch Kündigung sondern auch durch einen Vertrag erfolgen. Bei derartigen Aufhebungsverträgen beraten wir Sie und verhandeln, wenn Sie dies wünschen, auch für Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Wir setzen uns für Sie ein, um eine möglichst günstige Lösung für Sie zu erreichen. Selbstverständlich haben wir bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch die sozialrechtlichen Fragestellungen im Blick, insbesondere den Anspruch auf Arbeitslosengeld und das Thema Sperrzeiten.
Häufig gibt es Streit um Lohn, Gehalt, Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, usw. Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzen diese für Sie durch.
Immer häufiger geraten Arbeitgeber in die Insolvenz. Wir informieren Sie über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens und sind Ihnen behilflich, Ihre Forderungen durchzusetzen.
Auch bei der Zeugniserteilung unterstützen wir Sie. Wir überprüfen Ihr Zeugnis, insbesondere daraufhin, was zwischen den Zeilen steht und schlagen gegebenenfalls alternative Formulierungen vor. Falls erforderlich erheben wir für Sie eine Zeugnisberichtigungsklage bei dem Arbeitsgericht.
Auch bei Konflikten im Zusammenhang mit Mutterschutz, Elternzeit, Reduzierung der Arbeitszeit und Teilzeit werden wir für Sie tätig. Unserer Erfahrung nach kommt es in diesem Bereich oft zu Problemen, wenn Eltern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder nach der Elternzeit wegen der Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit verkürzen möchten. Hier ist eine frühzeitige Beratung und Information in vielen Fällen angeraten.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Kind und Beruf“ (pdf).
Hier finden Sie Aktuelles zu Elternzeit und Elterngeld. Beachten Sie auch die Änderungen zu Elterngeld und Elternzeit 2015.