Bei Kündigungen versuchen wir für Sie entweder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder wir erheben für Sie eine Kündigungsschutzklage und vertreten Sie, falls erforderlich, durch alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch alle anderen Bereiche, die mit der Kündigung zusammenhängen, wie z.B. Abfindung, Gehalt, Zeugnis und Arbeitspapiere.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besondern Kündigungsschutz. Hier ist in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Wir vertreten Sie auch in diesem Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie unter: Häufige Fragen zum Thema „Kündigung“